In der klinisch-psychologischen Diagnostik werden Gespräche, wissenschaftlich fundierte psychologische Testverfahren sowie Verhaltensbeobachtungen etc. genutzt, um psychische Merkmale zu erheben. Hierzu gehören etwa Aspekte der kognitiven Leistungsfähigkeit wie Gedächtnis und Intelligenz, aber auch Persönlichkeitsmerkmale sowie die emotionale Befindlichkeit.
Was genau bei einer klinisch-psychologischen Diagnostik untersucht wird und welche Testverfahren zum Einsatz kommen, ist individuell und wird auf die Fragestellung abgestimmt.
Ziel ist es, ein möglichst genaues Bild zu bekommen, wo Schwierigkeiten bestehen, sodass man darauf aufbauend passende Maßnahmen/Behandlungsmöglichkeiten besprechen kann.
Ablauf:
Beim telefonischen Erstkontakt wird zu Beginn ein Erstgespräch vereinbart. Dieses findet mit den Eltern bzw. einem Elternteil statt in dem die Vorgeschichte erhoben sowie auf die aktuelle Problemsituation eingegangen wird.
Danach werden ein bzw. mehrere Termine (je nach Art und Umfang der Fragestellung) für die Testung mit dem Kind vereinbart.
Am Ende findet ein Abschlussgespräch mit den Eltern statt, bei dem die Ergebnisse der Diagnostik sowie weitere Maßnahmen besprochen werden.
Die Kosten richten sich je nach Art und Umfang der Fragestellung. Eine Kostenrückerstattung in der Höhe von ca. 40 - 60% (je nach Krankenkasse) ist möglich. Voraussetzung dafür ist eine Überweisung vom Haus- bzw. Facharzt.
Im Falle einer ambulanten Zusatzversicherung für das Kind wird der Rest der Kosten von der Zusatzversicherung übernommen sodass 100% der Kosten rückerstattet werden.
Klinisch-psychologische Diagnostik dient dazu, die Ursache für psychische Probleme, Symptome und Belastungen zu finden. Mit Hilfe von psychologischen Testverfahren, Fragebögen, Gesprächen etc. wird geklärt ob eine psychische Erkrankung vorliegt bzw. was genau die Ursache für Belastungen ist. Zudem werden am Ende Maßnahmenvorschläge besprochen.
Schwerpunkte psychologischer Diagnostik bei Erwachsenen:Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Fragestellung . Im Falle einer ambulanten Zusatzversicherung werden von dieser mit einer ärztlichen Überweisung 80% der Kosten rückerstattet.
Entscheidet sich ein Paar ein Kind adoptieren zu wollen, ist im Rahmen der Beurteilung der Eignung von AdoptionswerberInnen ein Gutachten durch die klinische Psychologie notwendig, da dies eine wesentliche Entscheidungsgrundlage für die Aufnahme in die Vormerkliste darstellt.
Im Rahmen der klinisch-psychologischen Begutachtung wird mit den Paaren die Vorgeschichte sowie spezifische Inhalte (Motivation zur Adoption, Umfeld, Umgang mit Kinderlosigkeit, Beziehung zum Partner, Konfliktverhalten, Erfahrungen in der eigenen Herkunftsfamilie, etc.) besprochen.
Zudem wird mit klinisch-psychologischen Testverfahren die Themenbereiche Kinderwunsch, Persönlichkeit und die Paarbeziehung erhoben.
Bei einer Geschlechtsinkongruenz, d.h. die empfundene Geschlechtsidentität stimmt nicht mit dem anatomischen Geschlecht überein sowie dem Wunsch dies zu ändern, ist ein klinisch-psychologisches Gutachten notwendig.
Dazu findet im Rahmen der klinisch-psychologischen Begutachtung ein Erstgespräch statt in dem die Vorgeschichte erhoben wird sowie eine spezifische Exploration im Hinblick auf die Fragestellung. Danach folgt eine psychologische Untersuchung mit Vorgabe von wissenschaftlich fundierten psychologischen Tests (Fragebögen etc.) sowie einem abschließenden Gespräch und einem schriftlichen Gutachten.
Klinisch-psychologische Behandlung basiert auf Erkenntnissen der wissenschaftlichen Psychologie und zielt darauf ab, psychische Gesundheitsprobleme zu behandeln, emotionale Belastungen zu bewältigen und das Wohlbefinden und die Lebensqualität zu verbessern. Hierbei gibt es eine Vielzahl an Methoden, die individuell nach Problemstellung ausgewählt und angewandt werden. Die Dauer einer solchen Behandlung hängt von der jeweiligen Problematik und der Zielsetzung ab. Grundsätzlich geht der Behandlung eine klinisch-psychologische Diagnostik voraus.
In Bezug auf das Thema Lernen biete ich nicht nur die Diagnostik bei Kindern und Jugendlichen an, sondern kann sie beispielsweise bei schulischen Leistungsproblemen auch auf Ihrem gemeinsamen Weg nach der Diagnose begleiten.
Folgende Trainings werden angeboten:Die Erziehung von Kindern bringt einige Herausforderungen mit sich - oftmals kann es bei Fragen und Schwierigkeiten hilfreich sein, sich Unterstützung zu holen und eine Erziehungsberatung in Anspruch zu nehmen.
Mögliche Thematiken können sein:Auch hier wird individuell auf Ihr Anliegen eingegangen und gemeinsam die für Sie beste Lösung erarbeitet.
Es wird auch aufsuchende Erziehungsberatung angeboten, da dadurch Probleme schneller erkannt und auch meist effizienter geholfen werden kann.
Im Falle einer einvernehmlichen Scheidung ist ein Elternpaar verpflichtet, vor der Scheidung nachweislich an einer Scheidungsberatung gemäß §95 Abs.1a AußStrG teilzunehmen.
Diese informiert und berät über die aus einer Scheidung resultierenden Bedürfnisse minderjähriger Kinder sodass gute Rahmenbedingungen geschaffen werden können.